Die Energie‑ und Versorgungsindustrie zählt seit jeher zu unseren stärksten Kundenbranchen. Bereits im Februar 2025 haben wir uns daher in unserem Artikel “GNDEW: Chancen und Herausforderungen für den Energiesektor” ausführlich mit den gesetzlichen Vorgaben des GNDEW befasst – an diese Analyse möchten wir nun anknüpfen.
Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) hat der Gesetzgeber den Smart-Meter-Rollout neu strukturiert, beschleunigt und mit klaren Zielvorgaben versehen. Der erste zentrale Meilenstein war eindeutig definiert: Bis zum 31. Dezember 2025 sollten grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) mindestens 20 % der verpflichtenden Einbaufälle intelligenter Messsysteme (iMSys) umgesetzt haben.
Die jetzt vorliegenden Daten zeigen: Viele Unternehmen konnten dieses Ziel nicht erreichen. Damit rückt eine Frage in den Mittelpunkt, die derzeit zahlreiche IT- und Rollout-Verantwortliche beschäftigt: Was folgt daraus und wie lassen sich die entstandenen Rückstände kurzfristig aufholen?
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) überwacht die Umsetzung des Smart-MeterRollouts- quartalsweise und hat bereits im Vorfeld klargestellt, dass sie bei Nichterfüllung der gesetzlichen Mindestquote zum 31.12.2025 Aufsichtsmaßnahmen einleiten wird.
Erreichen gMSB die 20 %-Quote zum Stichtag nicht, wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) „unter Berücksichtigung des Grads und des Umfangs der Nichterfüllung“ aufsichtsrechtlich tätig. Hierzu zählen verbindliche Verpflichtungen zur Abstellung des dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) entgegenstehenden Verhaltens. Die Durchsetzung erfolgt – wo erforderlich – mittels Zwangsgelder gemäß § 76 MsbG.
Eine „Verlangsamung“ des Rollouts lässt sich nicht pauschal rechtfertigen. Nur konkret belegte technische oder wirtschaftliche Gründe (z. B. Probleme in der SMGW‑Kommunikation nach BSI‑TR‑03109, fehlende Zertifizierungen, disproportionale Kostensteigerungen) können im Einzelfall berücksichtigt werden und müssen gegenüber der BNetzA sauber dokumentiert und argumentiert werden.
Die BNetzA führt ein quartalsweises Monitoring mit unternehmensindividuellen Kennzahlen zum Fortschritt des Pflichtrollouts. Die Datenerhebung, die u. a. über das MonEDa‑Portal abgewickelt wird, ist eng terminiert; ausbleibende oder fehlerhafte Meldungen erhöhen das Risiko aufsichtsrechtlicher Schritte zusätzlich.
Damit entsteht ein klarer Kurs: Der Rollout wird nicht nur weitergeführt, sondern muss deutlich beschleunigt und stabilisiert werden.
Die 20 %-Quote zum 31.12.2025 bezog sich „ab sofort ausschließlich“ auf die verpflichtenden Einbaufälle (6.000–100.000 kWh sowie § 14a‑Anlagen). Diese Segmentierung schafft Klarheit, erhöht aber den operativen Druck in genau den Verbrauchs‑ und Anlagensegmenten, die technisch anspruchsvoll sind.
Der Gesetzgeber hat die Messentgelte (Preisobergrenzen) gedeckelt und jüngst angepasst, um Finanzierungslücken zu reduzieren. Zugleich wurden Leistungen erweitert (z. B. Einbeziehung von Steuerungskosten für PV‑Anlagen im Messentgelt). Damit steigt der Anspruch an Prozess‑ und IT‑Effizienz, denn Kostensteigerungen können nur durch Skalierung und Automatisierung aufgefangen werden.
Die Einbauquote in 2025 stieg zwar, lag aber insgesamt unter dem Zielkorridor; größere MSB kamen näher an die Zielmarke heran, während kleinere Betreiber häufiger mit organisatorischen und technischen Engpässen rangen – insbesondere in der SMGW‑Kommunikation, im Head‑End, in der Datenintegration und im Rollout‑Projektmanagement.
Die Gründe für verfehlte Quoten ähneln sich bei vielen gMSB – und liegen überwiegend im technischen und organisatorischen Bereich:
Diese Faktoren können – einzeln oder kombiniert – dazu führen, dass Einbauprozesse stocken, Inbetriebnahmen fehlschlagen und damit die Quote sinkt.
Die Bundesnetzagentur hat klar signalisiert, dass die nächsten Schritte nachvollziehbar, dokumentiert und zeitnah umzusetzen sind. Folgende Bereiche sollten Sie unmittelbar adressieren:
Als spezialisierter IT-Personaldienstleister unterstützen wir Sie dabei, entstandene Rückstände zügig aufzuarbeiten und die erforderliche technische und organisatorische Stabilität herzustellen.
Dabei stellen wir Ihnen kurzfristig verfügbare Experten in folgenden Rollen bereit:
Der 31. Dezember 2025 markierte einen wichtigen Punkt im Smart-MeterRollout- – und für viele gMSB gleichzeitig den Beginn einer Phase erhöhter regulatorischer Aufmerksamkeit. Die Konsequenzen einer verpassten Quote sind klar definiert, aber sie lassen sich durch zielgerichtete Maßnahmen und die richtige richtige technische Unterstützung adressieren.